Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden (Allgemeines)
Hallo SBVlerin,
bin neu hier und habe mich bereits durch die Suchfunktion gelesen - aber leider nicht das Passende gefunden.
Herzlich Willkommen
Der §124 SGB IGX wird, in vielen Suchen von mir im Internet, unterschiedlch ausgelegt.
Habe die Seite zur Mehrarbeit etwas überarbeitet damit es klarer wird.
2. Muss der SB oder GL AN ein ärztliches Attest vorlegen, um explizit von Mehrarbeit freigestellt zu werden?
Nein, eine rechtzeitige Info an den AG reicht. Allerdings kommt es eben darauf an ob er/sie generell freigestellt werden will oder nur von Fall zu Fall.
Dies habe ich vorerst nur mündlich und möchte, wenn der Ernstfall eintritt vorbereitet sein.
Bevor der AG einen sbM zu Überstunden auffordert bist du gemäß § 95(2) zu informieren und anzuhören.(Erst dann kann ein Antrag beim BR auf Zustimmung gestellt werden.)
Bei der Info / Anhörung liegt es u.U. bei dir relevante Gründe anzuführen. Deshalb ist dein frühzeitiges Kümmern ok.
Das Überstunden erst durch den BR genehmigt werden müssen ist mir klar. Dieser wird aber (meiner Einschätzung nach) genehmigen.
Dass er generell zustimmt muss nicht sein. Er kann seine Zustimmung auch für bestimmte Personen (z.B. sbM) auf die Freiwilligkeit beschränken.
PS:
Bedenke aber bitte, dass für jeden der nicht mitmacht ein anderer noch mehr leisten muss.
Darum bitte darauf hinwirken, dass die Verweigerung nicht missbräuchlich stattfindet.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter