Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden (Allgemeines)
Hallo,
in Teilzeit beschäftigte Schwerbehinderte können sich auch ggf Arzt ein Attest ausstellen lassen, dass Mehrarbeit/Überstunden die über die arbeitsvertragliche Arbeitszeit hinausgehen aus Gründen der Behinderung nicht möglich sind. Also damit dann die Inanspruchnahme Ihrer Rechte aus § 81 Abs 4 SGB IX.
Weiter auch beachten, Mehrarbeit fällt unter § 95 Abs 2 SGB IX. Auch kann die SBV ggf einen Beschluss des BR aussetzen, wenn sie der Auffassung ist, der BR hat beim Thema Mehrarbeit/Überstunden die Rechte zB aus § 81 Abs 4 und § 124 SGB IX Interessen des Schwerbehinderten nicht genügend beachtet.
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mfg Monica