Bescheid vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 06.12.2005, 14:41 (vor 6723 Tagen) @ nick

Hallo Nick,

das siehst du total richtig. Dem AG steht nur der Ausweis zu.

Düwell (Richter am BAG) sagt dazu:
Der Arbeitnehmer, der sich gegenüber Dritten (Arbeitgebern etc.) auf eine Schwerbehinderung beruft, ist für deren Vorliegen darlegungs- und beweisbelastet.
Mit dem Schwerbehindertenausweis, können die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der GdB und die weiteren gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen verbindlich nachgewiesen werden.
Der Ausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch erleichtert dem Arbeitnehmer insbesondere im Kündigungsschutzprozess den Nachweis, ohne die im Feststellungsbescheid aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen offenbaren zu müssen.
.

Antworten würde ich schon.
Dank für die Fürsorge aussprechen.
Eventuell einen Hinweis geben, dass die B. in keinem Zusammenhang mit deinem AP steht.
Eine neue Kopie des Ausweises beilegen.

und ab mit freundlichen Grüßen

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion