Bescheid vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

Jörn, Thursday, 15.12.2005, 13:30 (vor 6714 Tagen) @ Andrea

Hallo Nick,

es gibt auch noch eine juristische Möglichkeit deine Position zu verbessern. Also falls gute Worte nicht gehoffen haben, solltest du den BR gemäß § 93 SGB IX im Zusammenhang mit § 80 Abs. 4 BetrVG auffordern, das er den AG gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den „Beauftragten des Arbeitgebers“ gemäß § 98 SGB IX nennen soll. Der Verweis des AG darauf, das es keinen SBV gibt, setzt nicht das SGB IX Außerkraft (auch wenn er es gerne möchte :-D ). Der BR muss die Benennung ggf. gerichtlich durchsetzen. Wenn der Beauftragten des Arbeitgebers benannt wurde, hast du schon habgewonnen, denn er ist persönlich verantwortlich dafür, das du dein Amt ausüben kannst.

Jörn


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