Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ??? (Allgemeines)

Wolpert @, Weinheim, Friday, 09.12.2005, 08:10 (vor 6720 Tagen)

Hallo,

meine Frage betrifft insbesondere die Umstellung auf den neuen TVöD.

Nach § 125 SGB IX ist es ja so, dass Schwerbehinderte Menschen, bei einem Gdb von 50 % fünf Tage bezahlten Zusatzurlaub bekommen.

Bisher galt ja für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst der BAT.

Nach meinen Recherchen (Integrationsamt, Personalamt) ergab sich, dass es im BAT wohl eine Regelung bzw. Klausel gab, die regelte, dass auch Kollegen/innen ab einem Gdb vom 30 % drei Tage Zusatzurlaub erhalten.

Kann mir vielleicht jemand dazu nähere Auskunft erteilen > Z. B. die Quelle der Klausel (§ >).

Ich möchte nämlich meine Kollegen/innen darüber informieren, dass es diese Regelung (drei Tage mit Gdb 30 %) im TVöD wahrscheinlich nicht mehr geben wird bzw. nicht mehr gibt.

Unser Personalamt gewährt aber noch Personen mit einem Gdb von 30 % drei Tagen, wenn Sie dies bis zum 31.12.05 beantragen.

Darüber wollte ich meine Kollegen/innen informieren. Dazu brauche ich aber sichere Rechtsquellen. Kann mir da jemand weiter helfen >

Viele Grüße Florian W.


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