Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ??? (Allgemeines)
» » Nach meinen Recherchen (Integrationsamt, Personalamt) ergab sich, dass es
» im BAT wohl eine Regelung bzw. Klausel gab, die regelte, dass auch
» Kollegen/innen ab einem Gdb vom 30 % drei Tage Zusatzurlaub erhalten.
»
» Kann mir vielleicht jemand dazu nähere Auskunft erteilen > Z. B. die
» Quelle der Klausel (§ >).
§ 49 Abs. 4 des Manteltarifvertrages der Länder steht, daß Arbeiter eines Landes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 und weniger als 50 v. H. einen Zusatzurlaub von drei Arbeitstagen erhalten.