Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ??? (Allgemeines)

Doris1, Friday, 09.12.2005, 10:40 (vor 6720 Tagen) @ Wolpert

» » Nach meinen Recherchen (Integrationsamt, Personalamt) ergab sich, dass es
» im BAT wohl eine Regelung bzw. Klausel gab, die regelte, dass auch
» Kollegen/innen ab einem Gdb vom 30 % drei Tage Zusatzurlaub erhalten.
»
» Kann mir vielleicht jemand dazu nähere Auskunft erteilen > Z. B. die
» Quelle der Klausel (§ >).

§ 49 Abs. 4 des Manteltarifvertrages der Länder steht, daß Arbeiter eines Landes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 und weniger als 50 v. H. einen Zusatzurlaub von drei Arbeitstagen erhalten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion