Zusatzurlaub auch ab einem Gdb von 30 % ??? (Allgemeines)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 09.12.2005, 18:51 (vor 6720 Tagen) @ Wolpert

Hallo Florian,

hierbei handelt sich es um eine Regelung aus Baden-Württemberg.
Im BAT war ein Verweis in § 49 auf § 8 Beamtenurlaubsverordnung, nach der Minderbehinderte Beamte einen Zusatzurlaub von 3 Tagen erhalten.
Dieser Paragraph existiert noch, aber der Verweis im TVÖD darauf ist entfallen.
Laut Tarifsekretariat von verdi (bin selber Vorsitzender des Landesarbeitskreises verdi Behindertenpolitik)wird genau dieses Thema am 22.12.05 verhandelt.
Ursprünglich wollte man im TVÖD keine Verweise zu Beamtengesetzen mehr haben.
Unklar ist bisher, ob der Verweis wissentlich oder unwissentlich ob der Auswirkungen gestrichen wurde.
Wie gesagt, am 22.12. ist das Thema auf dem Tisch.

In anderen Bundesländern gibt es schon lange keinen Zusatzurlaub mehr für "Minderbehinderte".
Letzes Bundesland war das Saarland, wo diese Regelung im Jahr 2000 gekänzelt wurde.

Grüße
J.Schmitt


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