Kfz-Beihilfe (Hilfsmittel)
Hallo,
Du hast als SBV tatsächlich noch nie was von der "Kfz-Hilfeverordnung-KfzHV" gehört
http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html
die im Übrigen in jedem mir bekannten Großkommentar als Anlage abgedruckt ist ????
Und auf der Startseite mal einfach die Begriffe "Kfz" oder "PKW" eingeben, war Dir auch zu anstrengend ??
Und bei Zweifelsfällen über die Zuständigkeit von Reha-Trägern schickt man am Besten die Leute mal zur Reha-Servicestelle:
http://www.reha-servicestellen.de/
die die Zuständigkeit rechtsverbindlich klären kann.
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&Tschüß
Wolfgang