Kfz-Beihilfe (Hilfsmittel)

Heinrich, Tuesday, 02.12.2014, 16:53 (vor 3439 Tagen) @ elschwoabos

Hallo,

Da wäre ich bei einem GdB von 50 vorsichtig, nicht dass dann ein GdB von 40 dabei herauskommt.

Dafür schrieb ich ja auch prüfen!!

Und die SchwbV die den guten Kontakt zum zuständigen Versorgungsamt PFLEGT, kann dort auch anfragen und bekommt so meine Erfahrung geholfen. Diese geben dann einem auch die Möglichkeit, sollte bei Umsetzung des Antrages ein negativer Ausgang drohen, die Möglichkeit den Antrag zurückzuziehen.


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