Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich? (Freistellung)

Guido, Köln, Tuesday, 16.12.2014, 03:49 (vor 3427 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das ist verzwickt. Die nächste Stufe ist die Gesamtschwerbehindertenvertretung. Diese haut in die gleiche Kerbe und sagt, das ist so schön richtig. Und ich bin mir sehr sicher, dass der Arbeitgeber diese GSBV befragt hat, bevor er meinen Antrag bearbeitet hat.

Die Hauptschwerbehindertenvertretung habe ich auch sehr oft kontaktiert. Schon alleine vor der Antragstellung, damit alles Hand und Fuß hat. Sie hat mir eine feste Freistellung empfohlen. Auch nach der Ablehnung habe ich mit ihr telefoniert. Ich möchte keine Namen nennen.

Auf jeden Fall ist die HSV sehr kooperativ. Nur sie sagen, das ganze SGB IX sei ein Gesetz, was wir im Rücken haben, welches keines sei. Es sind so viele Ermessenssachen drin. Andererseits müssten wir unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ich könne gegen den Dienstherren klagen. Ich stünde allerdings alleine da gegen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ich könne den Prozess vielleicht sogar gewinnen. Nur man hat mir davon abgeraten, weil es sehr viel Kraft und Recourcen kosten würde.

Man hat mir von daher den Rat gegeben, alles im Detail aufzustellen, was ich wann wo wie lange mache. Also sozusagen zusammen tragen, wie viel Zeit ich benötige, um mein Amt ordentlich auszuüben. Ich mache das auch konsequent. Ich finde es nur extrem ärgerlich, dass ich die Beweislast habe. Obwohl in der RIV doch wörtlich steht . .... IM ÖRTLICHEN BEREICH . ....20% plus 0,5 x MA.

Das kostet auch viel Nerven und vor allem Zeit. Aber ich habe nur zwei Optionen. Klagen oder letzteres.

Deshalb hat mich eure Meinung (auch weiterhin) mal aus der Vogelperspektive interessiert. Letzteres ist ja praktisch ein Anstreben eines Antrages auf Teilfreistellung. Aber das weiß ja sicher jeder hier im Forum.

Gruß Guido

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„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“


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