Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich? (Freistellung)

Cebulon, Tuesday, 16.12.2014, 20:58 (vor 3426 Tagen) @ Guido

Man hat mir den Rat gegeben, alles im Detail aufzustellen, was ich wann wo wie lange mache.

Hallo Guido,

wen Du im Einzelnen berätst hat den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren, besonders nicht die Namen der von Dir beratenen schwerbehinderten Beschäftigten. Das fällt alles klar unter den Datenschutz und ist geheim zu halten!

Man hat mir den Rat gegeben, alles im Detail aufzustellen... Also sozusagen zusammen tragen, wie viel Zeit ich benötige, um mein Amt ordentlich auszuüben. Ich mache das auch konsequent. Das kostet vor allem viel Zeit.

Du kannst Dir evtl. die "Ochsentour" mit der Zeitaufschreibung mit folgender selbstrechnender Excel-Tabelle etwas erleichtern, dann musst Du wenigstens nicht alles manuell ausrechnen. Wozu braucht man eigentlich eine Integrationsvereinbarung, wenn sich keiner daran hält? Um den Minister mit "Gefolge" damit zu "schmücken"? Dann könnte man sich das Papier, auf dem sie geschrieben ist, auch gleich sparen.

Ich könne gegen den Dienstherren klagen...

Das erscheint weniger ratsam, da aus meiner Sicht von vornherein aussichtslos. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind sowohl GSBV als auch GPR, und diese sind als solche am Zug, soweit ihre Vereinbarung im Ressort nicht umgesetzt bzw. gebrochen wird.

Ich finde es nur extrem ärgerlich...

Wäre das nicht ein aktuelles Thema für die nächste Versammlung der Gesamt-Schwerbehindertenvertretung, das alle 23 betroffenen örtlichen Vertrauenspersonen interessieren dürfte? Auch die Frage an diese Gesamt-Vertrauensperson, ob auch sie ihre Amtstätigkeit penibel aufzuschreiben hat? :-)


Gruß,
Cebulon


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