Änderung der Anzahl der Stellvertreter 3 Wochen vor der Wahl (Wahlen)
Hallo,
Du hast natürlich völlig recht. Die nachträgliche Änderung der Zahl der Stellis kann nicht die Korrektur eines "offensichtlichen" Fehlers sein.
Ein offensichtlicher Fehler liegt nur dann vor, wenn für jeden verständigen Leser des Wahlausschreibens der Fehler klar erkennbar wäre - zB weil durch einen Zahlendreher die Aushangfrist nicht eingehalten wäre oder zB eine falsche Jahreszahl genannt wäre.
Bei der Zahl der Stellis ist aber für keinen Leser, der nicht Mitglied des WV ist, der Fehler offensichtlich erkennbar.
Und auch die Tatsache, daß das Wahlausschreiben bereits 4 Wochen aushing, spricht nicht für einen offensichtlichen Fehler. Somit ist der WV an sein Wahlausschreiben und die darin genannte Zahl von Stellis gebunden. Eine bloße Abänderung der Zahl der Stellis wäre mE ein schwerwiegender Verstoss gegen zwingende Wahlgrundsätze, der eine erfolgreiche Anfechtung begründen dürfte.
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&Tschüß
Wolfgang