Änderung der Anzahl der Stellvertreter 3 Wochen vor der Wahl (Wahlen)
Hallo,
Hallo,
Wobei sich bei mir jetzt die Frage stellt, ob man nicht bei Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zwecks Abbruch der Wahl stellen sollte.
Das wäre in der Tat eine Option, falls der WV bei seinem Ansinnen bleibt.
Die Wahrscheinlichkeit, das eine durchgeführte Wahl für nichtig erklärt wird, ist in diesem Fall ja sehr hoch.
Glaube ich auch.
VG
&Tschüß
Hotte
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang