Schreiben an Personalwesen korrigieren (Wahlen)
Hallo Zusammen,
kann jemand kurz über dieses Schreiben bitte schauen. Ich schreibe unsere Personalabteilung an. Ich habe zwei weitere Wahlberechtigten gefunden, die mein Vorhaben zur Schwerbehinderten-Wahl unterstützen. Bevor wir zur Wahlversammlung einladen, brauchen wir erst die Namen der Wahlberechtigten. Hat dies Sinn?
Das Unternehmen hatte bisher keine Schwerbehindertenvertretung und haben sozusagen keine Ahnung (auf gut deutsch gesagt).
Hier mein Schreiben:
Sehr geehrter Herr
(Name meiner Firma) hat keine Schwerbehinderte Vertretung. In Betrieben mit mehr als fünf Schwerbehinderten/Gleichgestellten kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden (Link zu Gesetz). Die Wahl für eine Schwerbehinderte Vertretung würden wir im ersten Quartal dieses Jahres organisieren. Dazu brauchen wir die Namen von den Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html. Die Wahl fängt mit einer Einladung zur einer Wahlversammlung von drei Wahlberechtigten (untenstehenden) (Welcher Gesetz?).
Die Schwerbehinderte Vertretung kann auch die andere Tochtergesellschaften xx und xy abdecken, wenn je diese Betriebe weniger als fünf Schwerbehinderten/Gleichgestellten haben. Deshalb bitten wir auch um diese Informationen.
Wir bitten eine Liste von den Wahlberechtigten an Herrn xxx zukommen zu lassen bis Freitag 23. Januar 2015.