Schreiben an Personalwesen korrigieren (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.01.2015, 16:25 (vor 4299 Tagen) @ Anneca

hallo,

gut gemeint, schlecht gemacht.

So vage im Vorfeld darf kein AG geschützte Daten herausgeben. Eine Einladung zu einer Wahlversammlung geht auch ohne Kenntnis der Wahlberechtigten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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