Schreiben an Personalwesen korrigieren (Wahlen)
Dazu brauchen wir die Namen von den Wahlberechtigten... Kann ich dann direkt mit meinen zwei Kollegen zur Wahlversammlung einladen?
Hallo Anneca,
nach den Kommentar von Prof. Düwell besteht ein Rechtsanspruch der drei einladungswilligen Wahlberechtigten, eine aktuelle Namensliste der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten des Betriebs vom Arbeitgeber zu verlangen. Ja, drei Wahlberechtigte können direkt einladen zur Wahlversammlung, § 19 Absatz 2 SchwbVWO. Aber auch der Betriebsrat, der die Namensliste für 2013 ohnehin hat und möglicherweise auch schon für 2014, könnte zur Wahlversammlung einladen.
Gruß,
Cebulon