Abwesenheitsvertretung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 26.01.2015, 10:43 (vor 3400 Tagen) @ Ralf55

Hallöchen allerseits,

Hallo,


wenn durch Urlaub und Krankheit weder die Vertrauensperson noch die Stellvertretung erreichbar ist, wer vertritt dann in dieser Zeit die Belange der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen?

Niemand !
Die Zuständigkeit der GSBV ist hier nicht gegeben, da sich die Ersatzzuständigkeit nach § 97 Abs. 6 Satz 1 nur auf SBV-lose Betriebe/Dienststellen bezieht, nicht aber auf Betriebe/Dienststellen mit einer gewählten SBV, die nicht einsatzfähig ist.


Ich arbeite in einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir fallen unter die Stadtstaatenklausel (§ 156 SGB IX).

Stadtstaatenklausel ist zwar § 157, ändert aber nichts an den Aufgaben der SBV gem. § 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX


Vielen Dank für eure Hilfe.

Bitte sehr

--
&Tschüß

Wolfgang


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