Abwesenheitsvertretung (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 26.01.2015, 10:51 (vor 4286 Tagen) @ Ralf55

Hallo,

sind sowohl Vertrauensperson und Stelli verhindert, nimmt KEINER die Aufgaben der SBV gem. SGB IX wahr. Daher sollte man immer besser mehr wie 1 Stelli wählen, so wie in Kommentaren und der BIH-Wahlbroschüre empfohlen. Denn solche vertertungslose Zeiten könnten ungeschickt sein.

Der BR/PR kann das Mandat NICHT wahrnehmen.

PS: Auch im Urlaub oder Krankheit kann das Mandat ggf wahrgenommen werden, wenn möglich. Man geht zwar hier stets von einer Verhinderung aus, doch können sich Mandatsträger auch in diesen Zeiten als nichtverhindert erklären. Bei Krankheit, darf nur die Mandatswahrnahme sich nicht negativ auf die Genesung auswirken. Bei verordneter Bettruhe ist die Wahrnahme aber NICHT erlaubt/möglich.


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