Insolvenz (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.02.2015, 08:46 (vor 3381 Tagen) @ WWSchilla

Hallo Ihr Lieben,

Hallo,


leider hat meine Firma Insolvenz angemeldet.

Das tut mir leid


Soweit ich richtig gelesen habe, gilt der Kündigungsschutz weiter und können nur auf den normalen Wege (SBV-BR-Beteiligung, Integrationsamt) gekündigt werden.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber der Ermessensspielraum bei einem ausgehandelten Sozialplan für den BR tendiert genauso wie für das IA (§ 89 Abs. 3 SGB IX)gegen Null.
Das IA kann lediglich auf grobe Fehler bei der Erstellung des Sozialplanes prüfen.
Kündigungsschutz und -fristen werden durch die InsO eingeschränkt.


Wenn es zu einen Sozialplan kommen sollte, wird die Schwerbehinderung im Punktesystem mit berücksichtigt? Im Netz finde ich unterschiedliche Sachverhalte dazu.

Schwerbehinderung ist grundsätzlich zu berücksichtigen. Da ist auch das Netz die falsche Quelle, sondern der Blick in einen Kommentar zum BetrVG nötig.
Der ErfK sieht bejaht dies zB als Bestandteil der Formulierung des § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG (ErfK, Kania, §§ 112, 112a, Rn. 33)


Hat vlt jemand Erfahrung mit dieser Geschichte und kann mir Tipps und Tricks nennen oder Ratschläge wie man sich als SBV verhalten/achten sollte.

Die SBV sollte darauf hin wirken, daß sich der BR für die Aufstellung des Sozialplanes fachkundiger externer Hilfe bedient, da die Fallstricke (zB angesichts der aktuellen Rechtsprechung zu "rentennahen" Jahrgängen) immens sind.
Die SBV sollte frühzeitig ihre zwingende Beteiligung gem. § 89 Abs. 3 Nr. 2 einfordern.
Weiterhin sollte die SBV unbedingt darauf achten, daß auch die AA frühzeitig unterrichtet und beteiligt wird, um evtl. Nachteile bei Auflösungsverträgen zu vermeiden.


mfg

&Tschüß

--
&Tschüß

Wolfgang


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