Insolvenz (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.02.2015, 10:39 (vor 3378 Tagen) @ WWSchilla

Hallo,

im BetrVG-Kommentar von Klebe steht es zwar so nicht drin, es läßt sich aber indirekt erschließen durch den Begriff der "Arbeitsmarktchancen". Die doppelt so hohe Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen auch in Boomzeiten ist schließlich Fakt.

Weitere Hinweise findest Du hier:
http://sozialplan-eup.de/sozialplan/sozialplanmodelle/punktemodell/

Suchmaschinen spucken bereits mit den Suchbegriffen "Sozialplan Schwerbehinderung" bzw "Sozialplan Punkteschema" eine Menge Material aus.
Trotzdem ist - wie ich bereits geschrieben habe - professionelle Beratung unverzichtbar.

--
&Tschüß

Wolfgang


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