Insolvenz (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
Danke erst mal.
Ja, Dr. Google habe ich benutzt, und auch vieles gefunden.
Unteranderem auch diese Seite
http://sozialplan-eup.de/rechtsprechung/punkteschemata-bei-sozialauswahl/569/
Dort aufgeführten BAG Urteile nach 1990: die Schwerbehinderung ist nicht mehr mit aufgeführt.
Das versteh ich halt nicht.
deswegen bin nun verunsichert, ob es noch seine Gültigkeit hat, denn nach neuer Rechtsprechung laut Buschmann
ich zitiere
Nach früherer Rechtslage bis zum 31.12.2003 kamen weitere Auswahlgesichtspunkte der Sozialauswahl infrage. Diese Merkmale dürfen nicht mehr verwendet werden:
Einkommen von Ehegatten bzw. nichtehelichen Lebenspartnern
Vorhandensein von Vermögen oder Verschuldung (Berücksichtigungsfähigkeit umstritten)
Nebeneinkünfte
Gesundheitszustand des Arbeitnehmers sowie die Ursachen einer etwaigen Gesundheitsbeeinträchtigung (Betriebsunfall oder durch die betriebliche Tätigkeit bedingte Berufskrankheit)
Schwerbehinderung
Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
Zukunftsaussichten des betroffenen Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt (BAG 24.3.1983 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 21)
Rentenbezug (Berücksichtigungsfähigkeit umstritten)
mfg