Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B (Allgemeines)
Hallo,
entscheidend ist IMMER der Feststellungsbescheid. Dieses gilt auch betreffend der Nachteilsazsgleiche. Wenn also lt. Bescheid der Anspruch auf die Wertmarke und Nutzung dieser nicht mehr besteht, darf man sie auch nicht mehr nutzen. Nutzt man sie trotzdem, könnte dieses als Erschleichung von Beförderungsleistungen angesehen werden.
Doch der einfachste Weg ist bei der ausgebenden Stelle nachfragen.