Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 04.02.2015, 17:54 (vor 4278 Tagen) @ morgenröte

Hallo,

die Schutzfrist lt. SGB IX betrifft nur den Schutz des Schwerbehinderten, nicht aber der Anspruch auf Kfz Steuerminderung oder Ersatzweise die Wertmarke.


Hinweis: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 27. September 1989, Bundessteuerblatt 1990 Teil II, ist der durch bestandskräftige Neufeststellung herabgesetzte Grad der Behinderung auf den Neufeststellungszeitpunkt für die Besteuerung bindend, auch wenn der Schwerbehindertenausweis bis zur Bestandskraft fortgilt. Dem steht nach Ansicht des BFH § 38 Absatz 1 zweiter Halbsatz SchwbG (jetzt § 116 SGB IX) nicht entgegen.


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