Noch gültige Wertmarke nach aberkennung von Kennzeichnung G + B (Allgemeines)
Hallo,
Heinrich hat schon Recht.
Maßgebend ist immer der Bescheid, da es ja oftmals zu Widersprüchen kommen kann hat der Gesetzgeber eine Frist eingeräumt bis dieser Bescheid unanfechtbar geworden ist. In dieser Zeit können diese Vorteile auch noch genutzt werden.
--
Gruß
Morgenröte