Neuantragstellung ab wann??? (Antragstellung / Widerspruch)

sandra72, Bayern, Tuesday, 24.03.2015, 12:36 (vor 3328 Tagen)

Hallo, ich bin noch eine ganz "Neue" und ich habe eine Frage und zwar hatte eine Mitarbeiterin einen Antrag auf GdB gestellt. Sie bekam einen GdB von 20. Da sie aber leider unwissend auf diesem Gebiet war, hat sie keinen Widerpruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Den Bescheid bekam sie ca. vor 6 Monaten..... Kann ich nun mit ihr einen Neuantrag auf GdB stellen oder gibt es da eine bestimmte "Wartefrist" wann der neue Antrag eingereicht werden kann/sollte??
Vielen Dank für eure Hilfe!


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