Neuantragstellung ab wann??? (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
sofern neue Tatsachen geltend gemacht werden (Verschlimmerung bestehender und/oder Hinzutreten neuer Funktionseinschränkungen), gibt es überhaupt keine Frist für einen Erhöhungsantrag.
Ansonsten ist nach ca. 6 Monaten ein Antrag auf Überprüfung möglich.
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&Tschüß
Wolfgang