Neuantragstellung ab wann??? (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.03.2015, 13:39 (vor 3327 Tagen) @ sandra72

Hallo,

sofern neue Tatsachen geltend gemacht werden (Verschlimmerung bestehender und/oder Hinzutreten neuer Funktionseinschränkungen), gibt es überhaupt keine Frist für einen Erhöhungsantrag.
Ansonsten ist nach ca. 6 Monaten ein Antrag auf Überprüfung möglich.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion