Neuantragstellung ab wann??? (Antragstellung / Widerspruch)

Bernd-Uwe, Friday, 27.03.2015, 08:47 (vor 3324 Tagen) @ sandra72

Hallo, die MA/in sollte den Feststellungsbescheid mitbringen und den Originalantrag/falls sie eine Kopie gemacht hat) damit die SBV prüfen kann, was
überhaupt anerkannt wurde. Üblicherweise *vergessen* die Ämter gern angegebene
gesundheitliche Probleme. Daraufhin kann sofort ein Änderungsantrag gestellt werden,
wenn bestimmte Probleme nicht erwähnt wurden oder sich bestimmte Sachen verschlimmert haben. Und die Kollegen/innen sollten sich sofort melden, wenn eine
Nachricht vom Integrationsamt kommt, damit innerhalb der 4 Wochen Frist noch ein
Widerspruch formuliert werden kann.


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