Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe (Wahlen)

fisch21, Friday, 27.03.2015, 09:06 (vor 4226 Tagen)

In unserem Unternehmen wird ein kleinerer Betrieb in einen bestehenden größeren Betrieb eingegliedert. In beiden Unternehmen gibt es jeweils eigene lokale Mitbestimmungsgremien (BR und SBV).

Ich habe das Forum diesbzgl. bereits durchsucht, aber keine - für mich - klare Antwort gefunden. Muss nun im größeren Betrieb nach d. Übergang eine neue SBV gewählt werden oder werden auch hier einfach die Schwerbehinderten des kleineren Betriebes der SBV des größeren Betriebes zugeordnet?

Schon im voraus Danke für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
K.

Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 27.03.2015, 11:12 (vor 4226 Tagen) @ fisch21

Hallo Fisch,

Ich habe das Forum diesbzgl. bereits durchsucht, aber keine - für mich - klare Antwort gefunden. Muss nun im größeren Betrieb nach d. Übergang eine neue SBV gewählt werden oder werden auch hier einfach die Schwerbehinderten des kleineren Betriebes der SBV des größeren Betriebes zugeordnet?

Hier steht die "klare" Antwort:
http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe

ciralifan, Friday, 27.03.2015, 12:23 (vor 4226 Tagen) @ fisch21

Der große Betrieb und die dortigen BR/SBV vereinnahmen die des kleineren, im größeren Betrieb untergehenden BR & SBV´ler.
Neuwahlen sind hier nicht gegeben, da im größeren, aufnehmenden Betrieb ja weiterhin aktive BR & SBV installiert sind.

Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe

ciralifan, Friday, 27.03.2015, 12:26 (vor 4226 Tagen) @ ciralifan

Zusatz, die BR & SBV des untergehenden Betriebes gehen natürlich unter, nur deren "Klienten" werden von den BR/SBV des aufnehmenden größeren Betriebes übernommen,sorry für die zuerst missverständliche Aussage.

Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe

Wanja1990, Friday, 27.03.2015, 18:02 (vor 4226 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,

herzlichen Dank für die verständliche und freundliche Antwort. Die Ausführungen unter A-Z waren für mich nicht eindeutig verständlich. Ich bin neu im Amt und keine Juristin, daher war Deine Antwort sehr hilfreich.

Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe

fisch21, Friday, 27.03.2015, 18:08 (vor 4226 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan, auch von mir vielen Dank für Deine Antwort. VG

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