Antrag Gleichstellung abgelehnt (Gleichstellung)

Cebulon, Thursday, 02.04.2015, 15:41 (vor 3317 Tagen) @ Ironie

Die Begründung, dass aufgrund einer Leistungsminderung die Unterstützung des Integrationsamtes (Minderleistungsausgleich) vonnöten ist, wurde bislang immer mit einer Gleichstellung beantwortet.

Das ist jedenfalls bei dieser Leistungsart auch richtig unter der Voraussetzung, dass diese ganz konkret in Betracht kommt, weil ein solcher Ausgleich als außergewöhnliche Belastung nur im Leistungskatalog des Integrationsamts enthalten ist, nicht aber bei anderen Leistungsträgern.

Der Ausgleich bei außergewöhnlicher Belastung ist die bedeutendste Leistungsart der Integrationsämter.

Gruß,
Cebulon


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