Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung (Kündigung)

bkollmer, Hamm / NRW, Sunday, 05.04.2015, 08:14 (vor 3317 Tagen)

Hallo zusammen,

würdet Ihr mir bitte zu folgendem Sachverhalt helfen?

Drei sbM sollen wenige Tage vor Ende der Probezeit gekündigt werden.
(Zwei Arbeitsverhältnisse sind unbefristet eins befristet bis zum 30.06.2015)
Nach Anhörung des BR / Fristablauf ist dies meinem AG ab dem 01.04.2015 möglich.

Ich (VP) hatte 1 1/2 Urlaub und habe erst am 01.04.2015 davon Kenntniss erlangt.

Ich habe sofort am 01.04. diese AG Entscheidung nach 95 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. 84 Abs 1 SGB IX ausgesetzt und dies meinem AG schriftlich mitgeteilt.

Die Personalabteilung hat zeitgleich am 01.04. die Künigungen per Einschreiben verschickt.

Meine Frage hierzu:

Ist das Aussetzen noch wirksam und muss die Beteiligung nachgeholt werden?

Oder gilt die Maßnahme als Vollzogen und kann nicht ausgesetzt werden?

Bei wirksamer Aussetzung hätte ich die Kollegen ausserhalb der Probezeit.

FG Bernd


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