Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung (Kündigung)
hallo,
zwar beginnt die Unterrichtungspflicht gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX schon am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, auf den geschilderten Einzelfall (Probezeitkündigungen) wird die Verletzung durch den AG allerdings keine Auswirkungen haben.
Da die Probezeit noch nicht abgelaufen ist (es zählt der Tag des Ausspruchs der Kündigung), haben die Betroffenen keinen besonderen Kündigungsschutz als sbM wegen § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.
Auch der BR kann die Nichtunterrichtung der SBV nicht als (ergänzenden) Ablehnungsgrund gem. § 102 BetrVG verwenden, da auch das KSchG gem. § 1 Abs. 1 noch nicht gilt.
Allerdings kann der Sachverhalt sehr wohl dazu genutzt werden, dem AG arbeitsgerichtlich die Beachtung der Rechte der SBV aufzuerlegen.
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&Tschüß
Wolfgang