Unterstützung eines selbst-bezahlten Kurs abgelehnt (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Tuesday, 14.04.2015, 14:12 (vor 3304 Tagen) @ Anneca

Hallo,

schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung.

Nachzulesen unter § 81 Absatz 4 Ziffer 3 SGB IX. Bitte auch den Rest hinsichtlich der Anwendung lesen, denn eine Erfüllung kann für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein oder staatliche oder berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften entgegenstehen.

Die beschriebene Bildungsmaßnahme steht im direkten Zusammenhang mit § 80 Absatz 4 Ziffer 1 SGB IX, wonach Anspruch auf eine Beschäftigung besteht, bei der Behinderte ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Hier geht es um Spracherweiterung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten für den Geschäftsbetrieb. Zusätzlich ist eine Verbindung mit der Sicherung des Arbeitsplatzes nach § 80 Absatz 3 SGB IX gegeben, da die weiterentwickelten Fähigkeiten den Arbeitseinsatz verbessern.

Den BR kannst du nach BetrVG § 80 Absatz 1 Ziffer 2a in Verbindung mit Ziffer 4 als "Verbündeter" einbinden.

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Gruß
Wolfgang


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