Neue Betriebsform = Neuwahlen? (Wahlen)

Mahei, Stuttgart, Tuesday, 21.04.2015, 19:08 (vor 4200 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Deine Frage ist ein bisschen schwierig zu beantworten. Dem DRK Kreisverband steht ein Vorstand vor. Darunter kommt der Geschäftsführer. Dieser hatte die verschiedenen Abteilungen bzw. gGmbH unter sich. Der Unterschied zur gGmbH und den anderen Abteilungen, nicht tarifgebunden. Es gab also Pflege gGmbH, Rettungsdienst gGmbh aber auch Abteilung Rettungsdienst. Dieses verworrene Gebilde wurde jetzt in 3 Gemeinschaftsbetrieben aufgeteilt. Auch die gGmbH finden hier in den Gemeinschaftsbetrieben ihren Platz. Der Geschäftsführer steht über allen Gemeinschaftsbetrieben bzw. ist der jeweilige Geschäftsführer. Vorstand - Geschäftsführer - Gemeinschaftsbetriebe.
Bei den ganzen Verhandlungen und beim Interessenausgleich wurde nichts von einer darüberstehenden "Mama" gesprochen bzw. schriftlch erwähnt. Der momentane BR bereitet die BR Wahl für die 3 Betriebe vor. Er geht auch davon aus, dass es dann einen GBR geben wird.
Wie ist es dann mir der Zusammenlegung der Betriebe 2+3 organisatorisch. Muss ich auf den AG zugehen und fragen ob er damit einverstanden ist, da bei 2+3 zu wenige Kollegen schwerbehindert sind, eine Zusammenlegen der Betrieb 2+3 mitzumachen? Bei einem eventuellem ja, muß dann der AG oder die SBV noch beim Integrationsamt um "Erlaubnis" nachfragen?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion