Neue Betriebsform = Neuwahlen? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.04.2015, 19:23 (vor 4200 Tagen) @ Mahei

Hallo albarracin

Hallo,

Bei den ganzen Verhandlungen und beim Interessenausgleich wurde nichts von einer darüberstehenden "Mama" gesprochen bzw. schriftlch erwähnt.

Kann es sein, daß Du etwas auf der Leitung stehst?
Wem gehören die 3 GmbHs ? Direkt dem "Kreisverband" (wohl als e.V.) ??? Oder ist da noch eine juristische Person zwischengeschaltet ?

Der momentane BR bereitet die BR Wahl für die 3 Betriebe vor. Er geht auch davon aus, dass es dann einen GBR geben wird.

Also muß doch der BR wissen, auf welcher Ebene der GBR gebildet werden soll.

Wie ist es dann mir der Zusammenlegung der Betriebe 2+3 organisatorisch. Muss ich auf den AG zugehen und fragen ob er damit einverstanden ist, da bei 2+3 zu wenige Kollegen schwerbehindert sind, eine Zusammenlegen der Betrieb 2+3 mitzumachen?

Ja, man muß den AG aktiv ansprechen, wenn er nicht von sich aus aktiv wird.
Wenn es aber einen GBR geben wird, dann ist das kein so wichtiges Problem. Wenn es in Betrieb 1 eine SBV gibt, wird diese automatisch zur GSBV, wenn es sonst keine SBV gibt, und hat als GSBV auch volle Vertretungsrechte für die Betriebe 2 und 3.

Bei einem eventuellem ja, muß dann der AG oder die SBV noch beim Integrationsamt um "Erlaubnis" nachfragen?

Das IA hat hier nix zu erlauben. "Benehmen" bedeutet lediglich, daß der AG dem IA Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist geben muß. Entscheiden tut der AG trotzdem "frei Schnauze".

By the Way: Kann es sein, daß es Dir an einem vernünftigen Kommentar zum SGB IX fehlt (zB Knittel, Düwell) ?
Da wären alle deine Fragen beantwortet worden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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