Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)

Ola, Berlin, Tuesday, 12.05.2015, 13:12 (vor 3278 Tagen) @ Viola

Hallo Viola!
Was die Anderen schon geschrieben haben, sehe ich genauso. Allgemein kann ich nur sagen, dass eine Behinderung nur dann zuerkannt wird, wenn ein durchschnittlicher Mensch gleichen Geschlechts und Alters diese Beeinträchtigung nicht bekommt/ haben kann. Beispiel: Jemand ist 70 Jahre alt und hat Bluthochdruck, dann bekommt er in der Regel weniger oder keinen GdB, wäre er aber 20 Jahre und hätte Bluthochdurck, wäre sein GdB höher, weil ein 20jähriger sowas normalerweise erstmal nicht hat. Also gleiche Beeinträchtigungen begründen leider nicht immer einen Verschlimmerungsantrag oder eine Neufeststellung.
Manchmal ist es sogar so, dass man bei eínem neuen Antrag weniger GdB bekommt, obwohl man die gleichen Krankheiten hatte wie vorher, dass ging fürher rechtlich nicht (keine Aberkennung nur mehr dazu war möglich). Das liegt auch an dem oben genannten Beispiel.
Grundsätzlich rechtfertigt eine schlimme Erkrankung leider keinen GdB, auch denn nicht, wnen sie vielleicht nie vollständig wieder weg geht.
Da sollte man gucken, ob der Widerspruch sich dann wirklich lohnt.
Gruß Ola


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