Begründung Widerspruch bei Neufeststellungs bzw Änderungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.05.2015, 22:26 (vor 3277 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

was man nach Zusendung des Bewertungsbogen auch prüfen kann:

- ob der begutachtende Mediziner überhaupt vom Fach ist, wenn es sich um einen externen Gutachter handelt. Das ist dann auch schon ein Widerspruchsgrund.
Kann man manchmal ganz leicht durch die Ärztelisten der jeweiligen KV 'rausfinden oder sonstwie ergoogeln.

Wir haben zB bei uns an einem Krankenhaus so einen Tausendsassa, der als FA für Unfallchirurgie regelmäßig auch Psyche, Blase, Haut oder Lunge begutachtet. Seine Bewertungen sind dann spätestens vor dem SG nix wert und das Gericht ordnet regelmäßig eine neue Begutachtung an, wenn er fachfremd begutachtet hat.

--
&Tschüß

Wolfgang


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