Rückkehrergespräch (Gleichstellung)

asamoa, Wednesday, 20.05.2015, 08:51 (vor 3269 Tagen)

Moin,

habe hier einen Kollegen der zum 30.06.14 gekündigt war. Kündigung musste zurück genommen werden, da der Kollege sich in einer Reha befand und in der Zeit nicht gekündigt werden durfte lt. Gericht.
Während des gesamten gerichtlichen Verfahrens wurde bei ihm ein Gdb von 30 festgestellt. Gleichstellung liegt ebenfalls vor.

Heute bekam ich Bescheid, das ich als Vertrauensperson an dem Rückkehrergespräch heute um 13:00 Uhr teil nehmen muss.

Frage:

Was muss ich beachten


Gruß:-)
Chris


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