Rückkehrergespräch (Gleichstellung)
Hallo,
was war der Kündigungsgrund? Wenn es Krankheit war, wäre zB § 84 SGB IX Abs 2 wenn es andere Kündigungsgründe waren § 84 SGB IX Abs 1 zu beachten, denn hier lag, liegt ja eindeutig die Gefährdung vor.
Weiter darauf achten, dass hier nun § 81 Abs 4 SGB IX beachtet wird.
PS: MUSS teilnehmen stimmt nicht. Die SBV hat das Recht der Teilnahme und das Recht die Anwendung des § 84 SGB IX zu fordern. Initiativrecht!