Rückkehrergespräch (Gleichstellung)

Heinrich, Wednesday, 20.05.2015, 10:42 (vor 3269 Tagen) @ asamoa

Hallo,

was war der Kündigungsgrund? Wenn es Krankheit war, wäre zB § 84 SGB IX Abs 2 wenn es andere Kündigungsgründe waren § 84 SGB IX Abs 1 zu beachten, denn hier lag, liegt ja eindeutig die Gefährdung vor.

Weiter darauf achten, dass hier nun § 81 Abs 4 SGB IX beachtet wird.

PS: MUSS teilnehmen stimmt nicht. Die SBV hat das Recht der Teilnahme und das Recht die Anwendung des § 84 SGB IX zu fordern. Initiativrecht!


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