Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe (Umgang mit Arbeitgeber)

Pernille, Friday, 22.05.2015, 16:05 (vor 4172 Tagen)

In einem Betrieb wird jährlich einen Betriebsausflug organisiert.
Die Teilnahme der Mitarbeiter ist gratis und frei. Wenn man nicht teilnimmt geht man normal im Büro und arbeitet.

Die Mitarbeiter werden im Büro um 8.00 abgeholt und vor dort aus fahren sie gemeinsam im Bus zum Veranstaltungsort.

Der Schwerbehindertenvertretung (SBV) interpretiert seine Aufgabe als SBV so, dass er an einem Betriebsausflug als Teilnehmer präsent sein muss.
Der SBV wohnt c. 140 km vom Arbeitsort entfernt und kann nicht um 8 Uhr ohne Übernachtung am Arbeitsort sein. Er beschließt, dass er die Kosten für eine Übernachtung selber trägt. Dann kann er nämlich als SBV am Betriebsausflug dabei sein und ist für die Schwerbehinderten Menschen verfügbar.

Der Arbeitgeber sagt, dass der SBV seine Kosten für die Übernachtung selber tragen muss. Der SBV sieht seine Teilnahme eher als SBV und nicht als operativer Arbeitnehmer. Der SBV ist aber in ihrer Funktion als Mitarbeiter eingeladen.

Kann der SBV seine Übernachtungskosten einreichen mit dem Hinweis er ist amtlich tätig gewesen?


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