Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Saturday, 23.05.2015, 14:49 (vor 4171 Tagen) @ Pernille

Hallo,

die Teilnahme am Betriebsausflug ist ganz eindeutig keine Aufgabe der SBV. Die einzige Aufgabe im Zusammenhang mit dem Betriebsausflug ist, dafür Sorge zu tragen, dass Schwerbehinderte nicht aus GRÜNDEN der Behinderung die Teilnahme verweigert wird oder unmöglich gemacht wird. Bedeutet, wenn es zB Rollifahrer gibt, der AG dafür Sorge trägt, dass auch diese teilnehmen können. Das man wie Du auf Grund des Wohnortes Probleme hat um 08:00 Uhr schon im Büro zu sein, hat NICHTS mit der Behinderung zu tun, ist also KEIN Thema oder gar Aufgabe der SBV.

Die Aufgaben der SBV findest Du u.a. hier:
www.schwbv.de/aufgaben.html

Der BR hätte hier im Vorfeld mit dem AG darauf achten und hinwirken können bzw sollen, dass es allen AN möglich ist hier teilnehmen zu können. Also dieses auch bei der Planung der Abfahrtzeit.

Fazit: Die Kosten der Übernachtung muss der AG NICHT zahlen.

PS: Was würdest Du tun, wenn AG und BR feste Arbeitszeiten mit Beginn 08:00 Uhr vereinbaren würden, was sie könnten und dürften. Rechtzeitig im Betrieb zu sein, ist einzig die Verantwortung des AN. Dieses übrigens auch bei schlechter Witterung oder wie vor kurzem bei Streik der DB.


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