Bewerbung mit Angabe SB - keine Antwort (Umgang mit Arbeitgeber)
Ein Mensch mit einer Schwerbehinderung gibt an im Bewerbungs -Anschreiben, dass er eine Schwerbehinderung hat, dies aber keine Hinderung für die Ausübung der Job ist.
Er erfüllt alle andere Qualifikationen ins besondere exotische Sprachkenntnisse wie fließend Niederländisch, Französisch und Spanisch. Ins gesamt ist die Stellenbeschreibung eine seltene Kombination von Fähigkeiten.
Der Kandidat hat das Gefühl, dass das Unternehmen überfordert ist und nicht weiß, das SB ein Sonderstatus unter Bewerbern hat. Er ruft an und dort wird ihm gesagt, dass wenn er keine Antwort bekommen hat, heißt dies, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Als er seine Schwerbehinderung erwähnt, bestätigt ihm die Antwort sein Verdacht "wir haben keine Schwerbehinderten hier" "wir wissen nicht davon, dass man besonders darauf achten muss" usw.
Jetzt stellt sich der Schwerbehinderte die Frage, ob er ein Recht auf Informationen hat, warum er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Der Qualifikationsprofil ist doch sehr speziell und er entspricht alle Punkte. Hat er ein Recht?
Was passiert, wenn das Unternehmen gar nicht den Satz gelesen hat "ich bin Schwerbehindert...." ?