Bewerbung mit Angabe SB - keine Antwort (Umgang mit Arbeitgeber)
Also,
nur im öffentlichen Dienst gibt es den Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch. Hier als Bewerber den AG anzurufen und um eine mündliche Auskunft zu bitten ist ungeschickt, denn er kann ja den Gesprächsverlauf und Aussagen nicht beweisen.
Er sollte den AG anschreiben und bitten ihm den Sachverhalt bzw Stand seiner Berwerbung bitte schriftlich mitzuteilen und ob die Stelle immer noch zu besetzen ist.
Wenn hier dann was man erwarten kann bei diesen mündlichen Aussagen, der AG eine ungeschickte Antwort gibt,dann hat er ggf etwas um ein AGG Verfahren positiv zu betreiben.
Aber hier ist die SBV und BR gefordert. Beide müssen hier vom AG ja eingebunden werden. Beide sollten dem AG auch zu verstehen geben, dass man Probleme bei einer anderweitigen Besetzung/ Einstellung mit der Zustimmung hier haben kann.