Bewerbung mit Angabe SB - keine Antwort (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Pernille,
wenn der SB in der Bewerbung angegeben hat das er den SB-Status besitzt hat er formal sicher erst einmal alles richtig gemacht. Meines Wissens hat er kein Anrecht zu erfahren weshalb er nicht genommen wurde. Trotzdem kann ein Verstoß gegen das AGG vorliegen das einen Entschädigungsanspruch auslösen kann. Klare Auskunft wieso er nicht berücksichtigt wurde, wird der Bewerber sicher nur mit Anwaltlicher Hilfe erhalten. Ob dies Zielführend ist oder ob man bei solch einem AG anfangen möchte weiß ich nicht. Gruß Gärtner