BR-Mitgleider verhandelt um Bonus (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Monday, 29.06.2015, 19:16 (vor 4134 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

die SBV muss NUR vom AG gem § 95 SGB IX beteiligt werden, wenn der Boni leistungsabhängig gezahlt wird. Denn NUR dann sind Schwerbehinderte besonders betroffen. Bekommen aber alle Boni auf Grund des Betriebsergebnisses bzw Umsatz, ist die SBV außen vor. Also, dann kein Fall des § 95 ABS 2 SGB IX.

Der BR ist weiterhin auch nicht in der Pflicht die SBV in die Verhandlungsgruppe mit aufzunehmen.


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