BR-Mitgleider verhandelt um Bonus (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
der Modus ist ja lt. Fragestellung der SBV bekannt. Weiter im SGB IX steht NUR, das der AG gem. § 95 (2) die SBV bei Maßnahmen die Schwerbehinderte bedonders betreffen die SBV beteiligen muss. Dort und nirgends sonst steht, dass der AG die SBV über Maßnahmen die NICHT unter den § 95 (2) fallen informieren muss.
Beispiel auch, über eingehende Bewerbungen von Nichtbehinderten muss der AG die SBV nicht informieren. Auch hier kann die SBV nicht sagen, muss ja prüfen können ob diese unter § 95 (2) SGB IX fallen.
Aber in Betrieben mit guter vertrauensvoller Zusammenarbeit redet man trotzdem viel miteinander.