erneuter Gleichstellungsantrag möglich? (Gleichstellung)

Ipsen, Schleswig-Holstein, Tuesday, 30.06.2015, 14:39 (vor 3228 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter/innen,

ich habe eine Kollegin, die in 2014 einen Gleichstellungsbescheid erhielt, der im 2. Absatz den folgenden Hinweis enthielt:

„Der bisherige Arbeitsplatz bei (…) ist jedoch nicht geeignet. Die Gleichstellung erstreckt sich daher nicht auf diesen Arbeitsplatz“

Leider hat meine Kollegin gegen diesen Bescheid aufgrund damaliger Krankheit keinen Widerspruch eingelegt / einlegen können.

Ist es eigentlich möglich einen neuen Antrag auf Gleichstellung (ähnlich dem Änderungsantrag beim Feststellungsverfahren) zu stellen, um die obige Aussage zu korrigieren?

Für Tipps bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße aus dem ausnahmsweise auch mal warmen Norden!

Kai-Reiner

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Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
(R.v.Weizsäcker)


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