erneuter Gleichstellungsantrag möglich? (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.07.2015, 22:25 (vor 3227 Tagen) @ Ipsen

Hallo,

evtl. ist hier gar kein Neuantrag bzw. eine Überprüfung notwendig, da auf Grund der Fallschilderung eine unzulässige Einschränkung einer grundsätzlichen Gleichstellung vorliegen könnte

Die Möglichkeit einer Begrenzung der Gleichstellung für bestimmte Arbeitgeber bzw. bestimmte Arbeitsplätze wurde bereits 1974 aus dem SchwbG gestrichen. 2001 hat das BSG (B 7 AL 46/99 R) zum wiederholten Mal festgestellt, daß eine derartige Begrenzung nicht zulässig ist. Eine rechtswidrige Begrenzung führt als Rechtsfolge dazu, daß die Gleichstellung bestehen bleibt und lediglich die unzulässige Begrenzung wegfällt.

Ob dies hier anwendbar ist, hängt allerdings von der Prüfung des vollständigen Bescheidtextes ab, die von einem Fachanwalt erfolgen sollte. Aufgrund des zitierten "Schnipsels" ist eine halbwegs rechtssichere Einschätzung nicht wirklich möglich.

Im Bereich "meiner" AAen wurden derartige Bescheide mit unzulässigen Beschränkungen in der Vergangenheit anstandslos korrigiert.

Allerdings stellt sich anhand des Textschnipsels auch die Frage, was eigentlich die SBV in ihrer Stellungnahme geschrieben hat, daß der derzeitige Arbeitsplatz als ungeeignet bezeichnet wurde. Das ist nämlich eigentlich schon ein Ablehnungsgrund.

--
&Tschüß

Wolfgang


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