Beratende Beteiligung Sozialplanverhandlungen der SBV (Allgemeines)

nkosi, Friday, 03.07.2015, 09:49 (vor 3240 Tagen) @ WoBi

Hallo Wobi,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Details:

Die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung und des örtlichen BR ist gegeben.
Aus vier Betrieben soll zum 01.01.2015 ein Betrieb werden. Die Geschäftsführung führt Sozialplanverhandlungen unabhängig und einzeln mitvier Gremienaus vier Betriebsteilen.

Also kann ich davon ausgehen, die Beteiligungsmöglichkeit läßt sich wie beschrieben über 84 Abs. 4, Satz vier und 95 Abs 2 + 4 SGB IXD begründen.

Schönes Wochenende

Gruß nkosi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion