Beratende Beteiligung Sozialplanverhandlungen der SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 04.07.2015, 11:49 (vor 3239 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi


Es sind 3 Schritte:

Da fehlen aber noch 1 - 2 Schritte:

1. AG hat rechtzeitig zu unterrichten - vollständig / umfassend
2. die erhaltenen Informationen bewerten und die SBV Meinung zur Anhörung übergeben ! Nicht gleich nach der Unterrichtung spontan antworten, sondern nachdenken !

Ja und möglichst auch mit dem BR abstimmen !
Die endgültige Stellungnahme der SBV auch höchst formal dem BR zukommen lassen.

3. die Mitteilung der SBV in der Entscheidung des AG berücksichtigen

Bei vier Betrieb wäre eine Zuständigkeit eines GBR und damit der GSBV gegeben.

Da frage ich mich auch, warum nicht der GBR die Verhandlungen führt. Oder haben die Teilbetriebe unterschiedliche Eigentümer ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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