Beratende Beteiligung Sozialplanverhandlungen der SBV (Allgemeines)
Hallo WoBi
Es sind 3 Schritte:
Da fehlen aber noch 1 - 2 Schritte:
1. AG hat rechtzeitig zu unterrichten - vollständig / umfassend
2. die erhaltenen Informationen bewerten und die SBV Meinung zur Anhörung übergeben ! Nicht gleich nach der Unterrichtung spontan antworten, sondern nachdenken !
Ja und möglichst auch mit dem BR abstimmen !
Die endgültige Stellungnahme der SBV auch höchst formal dem BR zukommen lassen.
3. die Mitteilung der SBV in der Entscheidung des AG berücksichtigen
Bei vier Betrieb wäre eine Zuständigkeit eines GBR und damit der GSBV gegeben.
Da frage ich mich auch, warum nicht der GBR die Verhandlungen führt. Oder haben die Teilbetriebe unterschiedliche Eigentümer ?
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&Tschüß
Wolfgang