Beratende Beteiligung Sozialplanverhandlungen der SBV (Allgemeines)

WoBi, Saturday, 04.07.2015, 11:08 (vor 3240 Tagen) @ nkosi

Hallo nkosi,

bei der Suche nach Sozialplan oder Interessensausgleich hier im Forum wurde die Fragestellung bereits dargestellt. So z.B. http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5486

Es kommt auf die "gute" Zusammenarbeit mit dem BR an. Der § 95 Absatz 2 SGB IX gibt Handlungsoptionen, wenn der Arbeitgeber an der SBV vorbei mit dem BR was aushandelt. Denn die SBV ist unverzüglich und umfassend zu unterrichten und anzuhören. Also vor dem BR;-) . Erst nach der Anhörung und Berücksichtigung dieser darf der Arbeitgeber die getroffene Entscheidung mitteilen. Bedingt also einen Informationsvorsprung von ein paar Tagen für die SBV. Die Mitarbeitergremien können sich bei der Zusammenarbeit zum Nutzen der Kollegen und Kolleginnen ergänzen.

Es sind 3 Schritte:
1. AG hat rechtzeitig zu unterrichten - vollständig / umfassend
2. die erhaltenen Informationen bewerten und die SBV Meinung zur Anhörung übergeben. ! Nicht gleich nach der Unterrichtung spontan antworten, sondern nachdenken !
3. die Mitteilung der SBV in der Entscheidung des AG berücksichtigen

Bei vier Betrieb wäre eine Zuständigkeit eines GBR und damit der GSBV gegeben.

--
Gruß
Wolfgang


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